Klienten-Info - ArchivVorsteuerabzug bei Gebäuden ab Feber 2005 und AufbewahrungspflichtDie Ermächtigung der EU für Österreich zur Einschränkung des Vorsteuerabzuges bei Gebäuden, die nicht mindestens 10% unternehmerischen Zwecken dienen, ist im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden, sodass diese Regelung ab Feber 2005 in Kraft treten konnte. Sie ist mit 31. Dezember 2009 befristet. Bild: © PhotographyByMK - Fotolia
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.
© ACCOFIN e.U. Mag. Thomas Stefan Wurst | Klienten-Info |