Buchhaltung, Bilanzierung, Personalverrechnung – ACCOFIN bietet Ihnen alle Leistungen des Rechnungswesens aus einer Hand. Sie wünschen sich Vertrauen, Vorteile und Sicherheit? Auf das kompetente Team von ACCOFIN ist Verlass. Wir unterstützen Sie mit perfekter Buchhaltung, beraten beim Nutzen steuerlicher Vorteile und bei der Steuerung Ihres Unternehmens, z.B. bei der Liquiditätsplanung. Dabei weisen wir Sie aktiv frühzeitig auf Herausforderungen hin und stehen Ihnen beim Meistern dieser loyal und souverän zur Seite.
Buchungen
Finanzamt
Auswertungen
Buchungen
Anlangenbuchhaltung
Finanzamt
Auswertungen
Kostenrechnung
Erstellung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG
Erstellung des Jahresabschlusses für § 5 oder nach § 4 Abs. 1 EStG (Bilanzierung)
Erstellung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 17 (Pauschalierung)
Erstellung eines Jahresabschlusses
Erstellung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG
Erstellung des Jahresabschlusses für § 5 oder nach § 4 Abs. 1 EStG (Bilanzierung)
Erstellung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 17 (Pauschalierung)
Achtung: Schärfere Zwangsstrafen nach dieser Frist!
„Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), bestimmte Genossenschaften und Personengesellschaften bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet (zB GmbH&Co KG) mussten schon bisher den Jahresabschluss und den Lagebericht beim Firmenbuchgericht offenlegen. Dies muss spätestens 9 Monate nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Die Einreichung muss elektronisch über Finanz-Online erfolgen; nur bei einem Jahresumsatz bis EUR 70 000 ist eine Einreichung in Papierform möglich“.
(© 2011 WKO.at / Offenlegung)
In Papierform bis Ende April des Folgejahres, ODER elektronisch – bis Ende Juni des Folgejahres.
In Papierform bis Ende April des Folgejahres, ODER elektronisch – bis Ende Juni des Folgejahres.
Bis Ende März des Folgejahres
Der 15. des Zweitfolgemonats
Bis Ende März des Folgejahres
Bis Ende März des Folgejahres
(unterjährige Erklärungen)
Der 15. des Zweitfolgemonats bei monatlicher Abgabe. Bei vierteljährlicher Meldung: 1. Quartal am 15.5. des lfd. Jahres, 2. Quartal 15.8.des lfd. Jahres, 3. Quartal 15.11.des lfd. Jahres und 4. Quartal 15.2.des Folgejahres
Spätestens 3 Monate nach Erwerb
+43 660 580 50 20
Hofzeile 10
1190 Wien
Johann-Wilhelm-Klein-Straße 51
4040 Linz
Karl-Morre-Straße 22
8020 Graz
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