Landwirte-InfoKurz-Info: Anhebung der Pauschalierungsgrenzen für Land- und Forstwirtschaft ab 2023Die land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierungsgrenzen gem. Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung 2015 sind wie folgt und erstmals für die Veranlagung 2023 angehoben worden:
Bild: © Adobe Stock - ValentinValkov
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.
© ACCOFIN e.U. Mag. Thomas Stefan Wurst | Klienten-Info |