Klienten-Info - Archiv
Artikel empfehlen
Kurz-Info: Kinderbetreuungsgeld für Mehrlingsgeburten
Ab 1. Jänner 2004 wurde das Kinderbetreuungsgeld um 50% für das zweite und jedes weitere Kind bei Mehrlingsgeburten erhöht. Gleichzeitig wurde die Zuverdienstgrenze für den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld auf € 5.200,- angehoben.
Bild: © contrastwerkstatt - Fotolia
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.
© ACCOFIN e.U. Mag. Thomas Stefan Wurst | Klienten-Info
© ACCOFIN e.U. Mag. Thomas Stefan Wurst | Klienten-Info