Klienten-Info - ArchivVereinfachte Abwicklung der Einfuhrumsatzsteuerbefreiung ab 1. Oktober 2006Erfolgt im Anschluss an die Einfuhr von Waren durch einen ausländischen Unternehmer, der im Inland nicht zur Umsatzsteuer erfasst ist, eine innergemeinschaftliche Lieferung, so besteht eine Befreiung von der EUSt bei Verwendung einer "Sonder-UID-Nummer" seines Spediteurs. Bild: © photoGrapHie - Fotolia
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.
© ACCOFIN e.U. Mag. Thomas Stefan Wurst | Klienten-Info |