Klienten-Info - ArchivKurz-Info: Essenszuschuss mittels ChipkarteDer "2. LStR-Wartungserlass 2005" vom 14. Dezember 2005 legt erstmalig fest, dass der steuerfreie Essenszuschuss sowohl in Form von Gutscheinen als auch von Chipkarten abgewickelt werden kann, wobei die Zahlung des Arbeitgebers auch im Nachhinein steuerfrei ist, wenn die Voraussetzungen der Rz. 95a und b LStR erfüllt sind. Bild: © Boggy - Fotolia
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