Klienten-Info - ArchivKurz-Info: Keine Sachbezugsbesteuerung, wenn das Firmenauto nachweislich nicht privat genutzt wirdNutzt ein Arbeitnehmer ein Firmenauto für private Fahrten (auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz!) muss idR dafür ein Sachbezug versteuert werden. Der VwGH (15.11.2005, 2002/14/0143) hat nun entschieden, dass ein Sachbezug nicht zu versteuern ist, wenn der Arbeitnehmer nur die Möglichkeit der privaten Nutzung hat, davon aber nachweislich keinen Gebrauch macht. Bild: © jayrb - Fotolia
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