AC|CO|FIN

Persönlich und direkt auf Augenhöhe

Buchhaltung, Bilanzierung, Personalverrechnung – ACCOFIN bietet Ihnen alle Leistungen des Rechnungswesens aus einer Hand. Sie wünschen sich Vertrauen, Vorteile und Sicherheit? Auf das kompetente Team von ACCOFIN ist Verlass. Wir unterstützen Sie mit perfekter Buchhaltung, beraten beim Nutzen steuerlicher Vorteile und bei der Steuerung Ihres Unternehmens, z.B. bei der Liquiditätsplanung. Dabei weisen wir Sie aktiv frühzeitig auf Herausforderungen hin und stehen Ihnen beim Meistern dieser loyal und souverän zur Seite.

„Buchhaltung und Bilanzierung bieten viele, es ist die Haltung dahinter, die Unternehmen einen Vorsprung gibt. Unsere Herangehensweise, der Enthusiasmus und die Sichtweise machen den entscheidenden, sichtbaren Unterschied. “

Mag. Thomas Stefan Wurst

Gründer und Eigentümer

Unsere Leistungen

Buchhaltung Icon

Buchhaltung

Buchungen

  • Kontieren und Verbuchen der Kassen- und Bankbelege
  • Kontieren und Verbuchen der Eingangsrechnungen
  • Kontieren und Verbuchen der Ausgangsrechnungen
  • Kontieren und Verbuchen der Buchungsbelege (Finanzamt, Umbuchungen, Lohn, Lager)
  • Verbuchung der dazugehörigen Umsatzsteuer angepasst an die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen
  • Führung des Kassabuches/Bankbuches
  • Durchführung der Monats-Abschluss-Arbeiten

Finanzamt

  • Auswertung und Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung an das Betriebsstättenfinanzamt
  • Auswertung und Übermittlung der zusammenfassenden Meldung

Auswertungen

  • Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung
  • Erstellung der Saldenliste
  • Erstellung der kurzfristigen Erfolgsrechnung

Buchungen

  • Vorschlag für Zahlungsverkehr, Freigabe und Erstellung der Überweisungen

Anlangenbuchhaltung

  • Führung und Verbuchung der Anlagen bei Führung der Anlagen-Buchhaltung

Finanzamt

  • Abfrage der Steuerkonten und Abgleich derselben mit der Buchhaltung
  • Information über Guthaben und Rückstände auf den Steuerkonten
  • Erstattungsanträge der ausländischen Umsatzsteuer

Auswertungen

  • Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
  • Erstellung der Offenen-Posten Liste
  • Mahnvorschlag

Kostenrechnung

  • Stundensatzkalkulation
  • Sie bringen die Belege in unsere Kanzlei und führen die oa Tätigkeiten auf unserem System durch
  • Wir holen die Belege und führen die oa Tätigkeiten auf unserem System durch
  • Wir kommen zu Ihnen ins Haus und führen die o. a. Tätigkeiten vor Ort durch
Personalverrechnung Icon

Personalverrechnung

  • Monatliche Personalabrechnung
  • Abrechnungsbeleg pro Mitarbeiter sowie Liste der Überweisungsbeträge
  • Gehaltsnachweis für den Mitarbeiter
  • Lohnzettel an Dienstnehmer und Dienstgeber
  • Abwicklung von Ein- und Austritten
  • Austrittspapiere (Endabrechnung, Abmeldebestätigung GKK, Jahreslohnzettel, Arbeitsbescheinigung)
  • Übermittlung der An-, Ab- und Änderungsmeldungen an die GKK (ELDA)
  • Meldewesen:
    • An- / Ab- / Änderungsmeldung – Gebietskrankenkasse
    • Lohnzettel- und Beitragsgrundlagennachweis bei Austritten
    • Mitarbeitervorsorgekasse
  • Führung von Urlaubs- und Krankenstandsaufzeichnungen
  • monatliche Abrechnung von fallweise und geringfügig Beschäftigten
  • monatliche Übermittlung der Datei (bzw. des Sammeldatenträgers) für den Import der Überweisungsdaten (Dienstnehmer, GKK, FA, Gemeinden) in das Telebanking des Dienstgebers
  • Übermittlung der Beitragsgrundlagennachweise an die GKK (ELDA)
  • Übermittlung des Buchungsbeleges xml-Format an den Dienstgeber
  • Buchungsliste (elektronische Überleitung möglich)
  • Gehaltsexekutionen
  • Erstellung eines Jahresabschlusses
    • Übernahme der Rohbilanz
      • In beleghafter Form
      • In elektronischer Form
    • Kontrolle und Durchführung von Umbuchungen

    Erstellung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG

    Erstellung des Jahresabschlusses für § 5 oder nach § 4 Abs. 1 EStG (Bilanzierung)

    • Anlagespiegel
    • G&V
    • Bilanz
    • Berechnung der USt, KöSt
    • Übermittlung an das FB Gericht in elektronischer Form

    Erstellung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach  § 17 (Pauschalierung)

Jahresabschluss Icon

Jahresabschluss

Erstellung eines Jahresabschlusses

  • Übernahme der Rohbilanz
    • In beleghafter Form
    • In elektronischer Form
  • Kontrolle und Durchführung von Umbuchungen

Erstellung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG

Erstellung des Jahresabschlusses für § 5 oder nach § 4 Abs. 1 EStG (Bilanzierung)

  • Anlagespiegel
  • G&V
  • Bilanz
  • Berechnung der USt, KöSt
  • Übermittlung an das FB Gericht in elektronischer Form

Erstellung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach  § 17 (Pauschalierung)

Fristen & Termine

Achtung: Schärfere Zwangsstrafen nach dieser Frist!

„Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), bestimmte Genossenschaften und Personengesellschaften bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet (zB GmbH&Co KG) mussten schon bisher den Jahresabschluss und den Lagebericht beim Firmenbuchgericht offenlegen. Dies muss spätestens 9 Monate nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Die Einreichung muss elektronisch über Finanz-Online erfolgen; nur bei einem Jahresumsatz bis EUR 70 000 ist eine Einreichung in Papierform möglich“.
(© 2011 WKO.at / Offenlegung) 

In Papierform bis Ende April des Folgejahres, ODER elektronisch – bis Ende Juni des Folgejahres.

In Papierform bis Ende April des Folgejahres, ODER elektronisch – bis Ende Juni des Folgejahres.

Bis Ende März des Folgejahres

Der 15. des Zweitfolgemonats

Bis Ende März des Folgejahres

Bis Ende März des Folgejahres

(unterjährige Erklärungen)

Der 15. des Zweitfolgemonats bei monatlicher Abgabe. Bei vierteljährlicher Meldung: 1. Quartal am 15.5. des lfd. Jahres, 2. Quartal 15.8.des lfd. Jahres, 3. Quartal 15.11.des lfd. Jahres und 4. Quartal 15.2.des Folgejahres

Spätestens 3 Monate nach Erwerb

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!

Hofzeile 10
1190 Wien

Kontaktieren Sie uns!

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und werden sie so schnell wie möglich beantworten.

Not readable? Change text. captcha txt