Management-Info - Archiv

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
https://accofin.at/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

Coronavirus: Härtefallfonds Phase II - Verbesserungen


Link zum Artikel

<Sendername>

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

Coronavirus: Härtefallfonds Phase II - Verbesserungen

[Stand 27.04.2020]

Seit 20. April läuft die Phase 2 des Härtefallfonds. Insgesamt können bis zu 6.000 Euro über die Wirtschaftskammer beantragt werden. Für die zweite Phase erweitert die Bundesregierung jetzt die Kriterien.

Erweiterung des Betrachtungszeitraumes

Der dreimonatige Betrachtungszeitraum des Umsatzrückgangs (mindestens 50%) wird um weitere drei Monate bis zum 15.09.2020 (bisher 16.03. - 15.06.2020) verlängert. Dadurch werden auch Unternehmen anspruchsberechtigt, die zB im März oder April noch Zahlungseingänge hatten und daher erst später einen Umsatzeinbruch erleiden.

Der Anspruch besteht weiterhin für drei Monate, jedoch entscheidet der Förderwerber, in welchen drei (nicht zwingend aufeinander folgenden) Monaten man die Unterstützung beantragt.

Unterstützung für Jungunternehmen

Jungunternehmer (gegründet nach dem 1.1.2020) hatten - mangels Einkommensteuerbescheid - bisher schon die Möglichkeit pauschal 500 Euro zu erhalten.

In Phase II wird diese Regelung auf Jungunternehmer ausgedehnt, die nach dem 1.1.2018 (bisher 1.1.2020) gegründet wurden, wenn der Entgang des Nettoeinkommens plausibel dargestellt werden kann.

Jungunternehmer mit Gewinnen haben weiterhin die Möglichkeit bis zu 2.000 Euro pro Monat zu erhalten.

Einführung einer Mindestförderhöhe

In Phase II gibt es für alle Anspruchsberechtigten ab sofort eine Mindestförderhöhe von 500 Euro pro Monat.

Berücksichtigung Familienhärtefallfonds

Eine Förderung aus dem Familienhärtefallfonds ist vom Doppelförderungsverbot ausgenommen.

Eine Förderung aus dem Familienhärtefallfonds ist damit kein Ausschlussgrund mehr für die Beantragung einer Unterstützung aus dem Härtefallfonds.

 

Quelle: https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2020/april/Haertefallfonds-wird-ausgeweitet.html

Bild: © Adobe Stock - marog-pixcells

Kontaktieren Sie uns!

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und werden sie so schnell wie möglich beantworten.

Nicht lesbar? Hier Text ändern. captcha txt